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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §24 Abs3;Rechtssatz
Ersatz der Kosten für den Aufenthalt einer Begleitperson während der Dauer der Kur des Beschädigten in einem Heilbad ist durch § 49 Abs 1 nicht vorgesehen.Ersatz der Kosten für den Aufenthalt einer Begleitperson während der Dauer der Kur des Beschädigten in einem Heilbad ist durch Paragraph 49, Absatz eins, nicht vorgesehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001335.X01Im RIS seit
01.07.2002