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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §109 Abs1 litb;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß die Zusage eines Fahrschulinhabers einen Führerschein gegen Bezahlung von S 8.000.-- zu beschaffen, möge dieses Versprechen der Wahrheit entsprechen oder nicht, jedenfalls eine derartige unkorrekte Ausübung der Fahrschulbewilligung darstellt, daß sie die Annahme der mangelnden Vertrauenswürdigkeit rechtfertigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001751.X03Im RIS seit
09.09.2002