RS Vwgh 1972/2/3 1540/71

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Veröffentlicht am 03.02.1972
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §916;
BAO §23 Abs1;
GrEStG 1955 §20 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1979/10, 1121, S 422;

Rechtssatz

Um die Vereinbarung der Rückgängigmachung eines Kaufvertrages als Scheingeschäft werten zu können, ist es erforderlich, daß beide Vertragsteile ihre rechtsgeschäftliche Erklärung über die Stornierung des Kaufvertrages bewußt und gewollt nur zum Schein abgegeben haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001540.X01

Im RIS seit

03.02.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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