RS Vwgh 1972/3/8 1233/70

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Veröffentlicht am 08.03.1972
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12943;

Rechtssatz

Ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten ist anzunehmen, wenn ein nach bürgerlichem Recht ungewöhnlicher Weg zur Erreichung eines bestimmten Zieles gewählt wird und damit ein abgabenrechtlicher Erfolg erreicht werden soll, der bei normaler und üblicher Rechtsgestaltung nicht oder anders verwirklicht worden wäre.

*

E 8.3.1972, 1233/70 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970001233.X01

Im RIS seit

08.03.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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