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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1 Z4 idF 1969/021;Rechtssatz
Hat der Versorgungsberechtigte einen Teil seines landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn übergeben, den anderen Teil demselben verpachtet, so ist das Einkommen aus den Verpachtungen als Einkommen gemäß § 13 Abs 1 KOVG zu werten (Hinweis E 24.9.1971, 0105/71). Verpachtung an den Sohn kann nur zur Anwendung des § 13 Abs 5 führen, wenn es sich um ein Scheingeschäft, durch das eine Übergabe verdeckt werden soll, handelt oder wenn der Pachtzins nicht angemessen ist (in diesem Fall sinngemäße Heranziehung des § 13 Abs 5; Hinweis E 10.3.1972, 2274/70).Hat der Versorgungsberechtigte einen Teil seines landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn übergeben, den anderen Teil demselben verpachtet, so ist das Einkommen aus den Verpachtungen als Einkommen gemäß Paragraph 13, Absatz eins, KOVG zu werten (Hinweis E 24.9.1971, 0105/71). Verpachtung an den Sohn kann nur zur Anwendung des Paragraph 13, Absatz 5, führen, wenn es sich um ein Scheingeschäft, durch das eine Übergabe verdeckt werden soll, handelt oder wenn der Pachtzins nicht angemessen ist (in diesem Fall sinngemäße Heranziehung des Paragraph 13, Absatz 5,; Hinweis E 10.3.1972, 2274/70).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001817.X01Im RIS seit
17.07.2002