RS Vwgh 1972/3/10 1817/70

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Veröffentlicht am 10.03.1972
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §13 Abs1 Z4 idF 1969/021;
KOVG 1957 §13 Abs5 idF 1969/021;
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984
  1. KOVG 1957 § 13 heute
  2. KOVG 1957 § 13 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 70/2001
  3. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.01.1992 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 687/1991
  4. KOVG 1957 § 13 gültig von 01.06.1984 bis 31.12.1991 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 212/1984

Rechtssatz

Hat der Versorgungsberechtigte einen Teil seines landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn übergeben, den anderen Teil demselben verpachtet, so ist das Einkommen aus den Verpachtungen als Einkommen gemäß § 13 Abs 1 KOVG zu werten (Hinweis E 24.9.1971, 0105/71). Verpachtung an den Sohn kann nur zur Anwendung des § 13 Abs 5 führen, wenn es sich um ein Scheingeschäft, durch das eine Übergabe verdeckt werden soll, handelt oder wenn der Pachtzins nicht angemessen ist (in diesem Fall sinngemäße Heranziehung des § 13 Abs 5; Hinweis E 10.3.1972, 2274/70).Hat der Versorgungsberechtigte einen Teil seines landwirtschaftlichen Betriebes an den Sohn übergeben, den anderen Teil demselben verpachtet, so ist das Einkommen aus den Verpachtungen als Einkommen gemäß Paragraph 13, Absatz eins, KOVG zu werten (Hinweis E 24.9.1971, 0105/71). Verpachtung an den Sohn kann nur zur Anwendung des Paragraph 13, Absatz 5, führen, wenn es sich um ein Scheingeschäft, durch das eine Übergabe verdeckt werden soll, handelt oder wenn der Pachtzins nicht angemessen ist (in diesem Fall sinngemäße Heranziehung des Paragraph 13, Absatz 5,; Hinweis E 10.3.1972, 2274/70).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970001817.X01

Im RIS seit

17.07.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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