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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §12 Abs4;Rechtssatz
Ein Verschulden am ungebührlichen Empfang einer Zusatzrente kann auch darin liegen, daß der Empfänger unbegründet eine zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben für notwendig befundene berufliche Ausbildung ablehnt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001747.X02Im RIS seit
12.09.2002