RS Vwgh 1972/3/10 1747/70

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Veröffentlicht am 10.03.1972
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
67 Versorgungsrecht

Norm

ABGB §1478;
KOVG 1957;
VwRallg;
  1. ABGB § 1478 heute
  2. ABGB § 1478 gültig ab 01.04.1916 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Eine analoge Anwendung der Verjährungsbestimmungen des ABGB auf das öffentliche Recht ist unzulässig, wenn die Gesetzesvorschrift des öffentlichen Rechtes - wie dies auch beim KOVG der Fall ist - dem Grunde nach eine Verjährung überhaupt nicht vorsieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970001747.X01

Im RIS seit

12.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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