RS Vwgh 1972/3/15 1576/71

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Veröffentlicht am 15.03.1972
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §15 impl;

Rechtssatz

Dem Bewerber einer Konzession kommt ein Rechtsanspruch darauf, daß einem anderen nicht eine gleichartige Konzession verliehen werden, nicht zu. Der sonst geltende Grundsatz, daß für die Prüfung der Bedarfsfrage der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Nachfrage maßgebend ist, ist in dem Fall als die Abweisung eines Konzessionsansuchens ausschließlich in der Ausübung des Wahlrechtes zwischen mehreren Bewerbern erfolgt, nicht anwendbar. (Hinweis auf E vom 10.4.1959, Zl. 0001/55, VwSlg. 4935 A/1959)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001576.X01

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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