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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Dem Bewerber einer Konzession kommt ein Rechtsanspruch darauf, daß einem anderen nicht eine gleichartige Konzession verliehen werden, nicht zu. Der sonst geltende Grundsatz, daß für die Prüfung der Bedarfsfrage der Zeitpunkt der letztinstanzlichen Nachfrage maßgebend ist, ist in dem Fall als die Abweisung eines Konzessionsansuchens ausschließlich in der Ausübung des Wahlrechtes zwischen mehreren Bewerbern erfolgt, nicht anwendbar. (Hinweis auf E vom 10.4.1959, Zl. 0001/55, VwSlg. 4935 A/1959)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001576.X01Im RIS seit
26.08.2002