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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Für die Beurteilung des Bedarfes nach Leistungen des Mietwagengewerbes ist es geboten, Beobachtungen von präsumtiven Kunden (Reisebüros, Hotels etc) über ein allfälliges fehlendes Angebot einzuholen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000182.X01Im RIS seit
08.10.2002