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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §106;Rechtssatz
Die Beförderung einer Person auf dem rechten Kotflügel einer Zugmaschine, auf dem kein Mitfahrersitz angebracht ist, ist nicht dem Tatbestand des § 106 Abs 2 KFG 1967 sondern der Vorschrift des § 106 Abs 1 leg cit zu unterstellen, wonach mit Kraftfahrzeugen und Anhängern nur Personen befördert werden dürfen, wenn deren Sicherheit gewährleistet ist.Die Beförderung einer Person auf dem rechten Kotflügel einer Zugmaschine, auf dem kein Mitfahrersitz angebracht ist, ist nicht dem Tatbestand des Paragraph 106, Absatz 2, KFG 1967 sondern der Vorschrift des Paragraph 106, Absatz eins, leg cit zu unterstellen, wonach mit Kraftfahrzeugen und Anhängern nur Personen befördert werden dürfen, wenn deren Sicherheit gewährleistet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000073.X05Im RIS seit
16.01.2002