Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1617/52 E 13. Oktober 1954 VwSlg 3518 A/1954 RS 6 (hier: Anwendungen der Rechtsanwaltskammer für OÖ)Stammrechtssatz
Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd § 45 KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.Freiwillige Zuwendungen der stmk RA-Kammer, die an die Witwe eines Rechtsanwaltes geleistet werden, bilden ein Einkommen, das bei der Beurteilung der Frage, ob eine Elternteilrente iSd Paragraph 45, KOVG zu zahlen ist, berücksichtigt werden muß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001680.X03Im RIS seit
27.08.2002