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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VVG §2 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1648/63 E 18. Jänner 1965 RS 5Stammrechtssatz
Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach § 4 Abs 2 letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach §§ 2 Abs 2 und 3 VVG.Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach Paragraph 4, Absatz 2, letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach Paragraphen 2, Absatz 2 und 3 VVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001812.X06Im RIS seit
28.08.2002Zuletzt aktualisiert am
02.09.2013