RS Vwgh 1972/3/20 1812/71

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Veröffentlicht am 20.03.1972
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40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1648/63 E 18. Jänner 1965 RS 5

Stammrechtssatz

Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach § 4 Abs 2 letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach §§ 2 Abs 2 und 3 VVG.Ausführungen zur Frage, daß die wirtschaftliche Lage der verpflichteten Partei bei Erlassung des Vorauszahlungsauftrages nach Paragraph 4, Absatz 2, letzter Satz VVG noch nicht in Betracht kommt wohl aber bei Eintreibung der folgenden Geldleistung nach Paragraphen 2, Absatz 2 und 3 VVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001812.X06

Im RIS seit

28.08.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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