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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1;Beachte
y17875;Rechtssatz
Ein erst nach bescheidmäßiger Zurückweisung einer verspäteten Berufung durch die Berufungsbehörde eingebrachter Antrag des Berufungswerbers auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist verspätet und zurückzuweisen (Ablehnung der von Hellbling im "Kommentar zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen" geäußerten und in andere Richtung zielenden Ausführungen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002231.X01Im RIS seit
22.03.1972