RS Vwgh 1972/3/24 0867/70

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.03.1972
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §105a;
EStG 1967 §33;
  1. ASVG § 105a gültig von 01.01.1979 bis 30.06.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 110/1993

Beachte

y7908;

Rechtssatz

Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen iSd § 33 EStG 1953 kann dann die Rede sein, wenn sich die besonderen Ausgaben, deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung begehrt wird, innerhalb der betraglichen Grenzen einer Zuwendung (Hilflosenzuschuß) halten, die dem Belasteten eben wegen der Besonderheit der betreffenden Ausgaben zufließt.Von einer Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen iSd Paragraph 33, EStG 1953 kann dann die Rede sein, wenn sich die besonderen Ausgaben, deren Anerkennung als außergewöhnliche Belastung begehrt wird, innerhalb der betraglichen Grenzen einer Zuwendung (Hilflosenzuschuß) halten, die dem Belasteten eben wegen der Besonderheit der betreffenden Ausgaben zufließt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970000867.X02

Im RIS seit

24.03.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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