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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs7;Rechtssatz
Ein Anspruch auf Aufrechtbleiben einer in Handhabung des Aufsichtsrechtes (§ 68 Abs 7 AVG) getroffenen Maßnahme (hier: Aufhebung einer Baubewilligung) besteht nicht; daher keine Beschwerdelegitimation gegen einen die Maßnahme wieder aufhebenden (Berufungs-) Bescheid (Hinweis B 28.2.1968, 140/68, VwSlg 7301 A/1968).Ein Anspruch auf Aufrechtbleiben einer in Handhabung des Aufsichtsrechtes (Paragraph 68, Absatz 7, AVG) getroffenen Maßnahme (hier: Aufhebung einer Baubewilligung) besteht nicht; daher keine Beschwerdelegitimation gegen einen die Maßnahme wieder aufhebenden (Berufungs-) Bescheid (Hinweis B 28.2.1968, 140/68, VwSlg 7301 A/1968).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Tod des BeschwerdeführersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000905.X01Im RIS seit
07.10.2002Zuletzt aktualisiert am
22.03.2010