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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y17680;Rechtssatz
Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist auch dann gerechtfertigt, wenn zwar die Tatsache der Einräumung einer Beteiligung an einer Firma schon vorher bekannt gewesen war, die Tatsache, daß jener Vorgang ENTGELTLICH erfolgt ist, aber jenes Novum bildet, das zunächst im Verfahren nicht geltend gemacht worden war und in Kenntnis der Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002240.X01Im RIS seit
12.04.1972