RS Vwgh 1972/4/12 2240/71

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Veröffentlicht am 12.04.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §303 Abs4;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y17680;

Rechtssatz

Die Wiederaufnahme von Amts wegen ist auch dann gerechtfertigt, wenn zwar die Tatsache der Einräumung einer Beteiligung an einer Firma schon vorher bekannt gewesen war, die Tatsache, daß jener Vorgang ENTGELTLICH erfolgt ist, aber jenes Novum bildet, das zunächst im Verfahren nicht geltend gemacht worden war und in Kenntnis der Umstände einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002240.X01

Im RIS seit

12.04.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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