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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §15 Abs3 Z1;Rechtssatz
Eine Auslegung des Begriffes des räumlichen Zusammenhanges in dem Sinne, daß zwischen dem Nebenbetrieb und dem knappschaftlichen Betrieb ein örtliches Naheverhältnis bestehen muß, steht mit dem Gesetz nicht in Widerspruch.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001852.X02Im RIS seit
09.09.2002