Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §299 Abs1 litb;Beachte
y17408;Rechtssatz
Aus einer allfälligen unrichtigen Subsumtion der Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde unter § 299 Abs 1 lit b statt unter Abs 2 dieser Gesetzesstelle resultiert an sich noch keine Verletzung subjektiver Rechte.Aus einer allfälligen unrichtigen Subsumtion der Aufhebung durch die Aufsichtsbehörde unter Paragraph 299, Absatz eins, Litera b, statt unter Absatz 2, dieser Gesetzesstelle resultiert an sich noch keine Verletzung subjektiver Rechte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000591.X02Im RIS seit
13.04.1972Zuletzt aktualisiert am
02.09.2009