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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §229 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0571/71 E 30. Juni 1971 VwSlg 8049 A/1971 RS 1Stammrechtssatz
Die Unterstellung der Erteilung von Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen und von Musikunterricht unter die Bestimmung des § 4 Abs 3 Z 3 ASVG wird durch den Umstand, daß die angeführte Tätigkeiten neben einem Studium der betreffenden Person ausgeübt werden, als solchen nicht ausgeschlossen.Die Unterstellung der Erteilung von Nachhilfeunterricht in Fremdsprachen und von Musikunterricht unter die Bestimmung des Paragraph 4, Absatz 3, Ziffer 3, ASVG wird durch den Umstand, daß die angeführte Tätigkeiten neben einem Studium der betreffenden Person ausgeübt werden, als solchen nicht ausgeschlossen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001575.X01Im RIS seit
11.07.2001