Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §33 Abs2 impl;Beachte
y13373; y24646Rechtssatz
Unter Werktag ist jeder Tag zu verstehen, der nicht ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag ist.
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 WerktagEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002399.X01Im RIS seit
11.07.2001