RS Vwgh 1972/4/25 2228/72

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Veröffentlicht am 25.04.1972
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14754;

Rechtssatz

Auch einem Obsthändler und Gemüsehändler, der auf dem Naschmarkt Waren einkauft und dafür Eigenbelege anfertigen muß, ist es zumutbar, auf diesen die Vekäufer zu bezeichnen, wenn sie ihm bekannt sind.

*

E 25.4.1972, 2228/71 #2 VwSlg 4380 F/1972

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972002228.X02

Im RIS seit

25.04.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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