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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Die Nichtaufbewahrung von Paragonzettel und der Streifen einer Registrierkasse berechtigt die Behörde zur Schätzung. Der Schätzungsvorgang muß mit den Denkgesetzen übereinstimmen. Das trifft bei einem Obsthandel und Gemüsehandel nicht zu, wenn ohne nähere Begründung ein Teil des nicht ordnungsgemäß belegten Wareneinkaufes in gleicher Höhe dem Gewinn und dem Umsatz hinzugerechnet wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002228.X01Im RIS seit
25.04.1972Zuletzt aktualisiert am
14.04.2014