RS Vwgh 1972/4/25 2228/71

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Veröffentlicht am 25.04.1972
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Nichtaufbewahrung von Paragonzettel und der Streifen einer Registrierkasse berechtigt die Behörde zur Schätzung. Der Schätzungsvorgang muß mit den Denkgesetzen übereinstimmen. Das trifft bei einem Obsthandel und Gemüsehandel nicht zu, wenn ohne nähere Begründung ein Teil des nicht ordnungsgemäß belegten Wareneinkaufes in gleicher Höhe dem Gewinn und dem Umsatz hinzugerechnet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002228.X01

Im RIS seit

25.04.1972

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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