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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
SeenverkehrsO 1961 §31 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen über die Zubilligung an ein Exekutivorgan. Geschwindigkeitsüberschreitungen mit einem Motorboot zu schätzen; die Feststellung der Behörde über eine Geschwindigkeitsüberschreitung hat jedoch zur Voraussetzung, daß die Angaben des Exekutivorganes nicht auf Schlußfolgerungen beruhen, deren Berechtigung seitens des Beschuldigten mit Grund bezweifelt wird (Hinweis E 20.10.1969, 1695/68).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000326.X01Im RIS seit
09.10.2002