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L87909 Straßenverkehr Geschwindigkeitsbeschränkung NachtfahrverbotNorm
SchienenstraßenparkV Wr 1961 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Benutzung einer Verkehrsfläche (hier: Erweiterung einer Verkehrsfläche die eine Fahrbahn mit Straßenbahngleisen betrifft und die vorzüglich dem Abbiegeverkehr dient) zum Parken kann - etwa durch Behinderung des Abbiegeverkehrs - den Fließverkehr beeinträchtigen (Keine Bedenken gegen eine gesetzwidrige Anwendung der VO des Wr Magistrates vom 12.6.1961, Zl MA 70-II/69/61, betreffend das Verbot des Parkens auf Straßenbahngleisen im Beschwerdefall - Hinweis E 15.12.1970, V 70-10).Die Benutzung einer Verkehrsfläche (hier: Erweiterung einer Verkehrsfläche die eine Fahrbahn mit Straßenbahngleisen betrifft und die vorzüglich dem Abbiegeverkehr dient) zum Parken kann - etwa durch Behinderung des Abbiegeverkehrs - den Fließverkehr beeinträchtigen (Keine Bedenken gegen eine gesetzwidrige Anwendung der VO des Wr Magistrates vom 12.6.1961, Zl MA 70-II/69/61, betreffend das Verbot des Parkens auf Straßenbahngleisen im Beschwerdefall - Hinweis E 15.12.1970, römisch fünf 70-10).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000262.X02Im RIS seit
08.10.2002