RS Vwgh 1972/5/10 2029/71

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Veröffentlicht am 10.05.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
BAO §183 Abs4;

Beachte

y15375;

Rechtssatz

Das Ergebnis einer Zeugeneinvernahme, auf das sich die Behörde entgegen den Behauptungen und Beweismitteln des Steuerpflichtigen stützt, ist diesem vor Erlassung des Bescheides vorzuhalten.

Schlagworte

Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002029.X01

Im RIS seit

10.05.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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