Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §45 Abs3;Beachte
y15375;Rechtssatz
Das Ergebnis einer Zeugeneinvernahme, auf das sich die Behörde entgegen den Behauptungen und Beweismitteln des Steuerpflichtigen stützt, ist diesem vor Erlassung des Bescheides vorzuhalten.
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an BeweisaufnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002029.X01Im RIS seit
10.05.1972