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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen zur Wesentlichkeit des Verfahrensmangels, wenn die belangte Behörde es unterläßt, Feststellungen darüber zu treffen, ob der Gewerbebehörde erster Instanz im Zeitpunkt ihrer Entscheidung über den Antrag des Bfrs - wie der Bfr es bereits im Rechtsmittelverfahren behauptete - bereits zwei gleichartige Konzessionsansuchen vorgelegen sind, somit die belangte Behörde nur auf Grundlage derartiger Feststellungen hätte erkennen können, ob die Behörde erster Instanz schon unter verfahrensrechtlichen Aspekten - zulässigerweise den Antrag des Bfrs unter Berufung auf ihre gesetzliche Gebundenheit (mangels Bedarfes) abgewiesen oder ob sie im Sinne des hg E vom 10.4.1959, Zl. 0001/55, VwSlg 4935 A/1959, Ermessen zu üben gehabt hätte und bei Zutreffen dieses unerhoben gebliebenen Umstandes in Wahrheit tatsächlich geübt hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001743.X01Im RIS seit
27.08.2002