RS Vwgh 1972/5/17 1517/71

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Veröffentlicht am 17.05.1972
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (§ 335 StG) verurteilt wurde).Ausführungen zur Frage der Ermessensübung bei Verleihung einer Taxikonzession, wenn diese Verleihung von der Behörde unter Hinweis auf die von ihr hiefür aufgestellten Richtlinien verweigert wird (dem Bfr wurde die Konzession deshalb verweigert, weil ihm in den letzten 5 Jahren vor seinem Ansuchen zum 2. Mal der Führerschein entzogen und er strafgerichtlich (Paragraph 335, StG) verurteilt wurde).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001517.X01

Im RIS seit

26.08.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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