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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90 Abs1;Rechtssatz
Die Schiedskommission bei einem Landesinvalidenamt ist berechtigt, auch Gutachten von Sachverständigen heranzuziehen, die für ein anderes Landesinvalidenamt bestellt sind.
Schlagworte
Person des Sachverständigen Anspruch der Partei auf die Verpflichtung der Behörde zur Beiziehung bestimmter Sachverständiger und Durchführung bestimmter UntersuchungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970002177.X01Im RIS seit
13.09.2002