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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Eine Abfindung nach § 269 Abs 1 Z 1 ASVG ist nicht als Einkommen im Sinne des § 13 Abs 1 KOVG anzusehen.Eine Abfindung nach Paragraph 269, Absatz eins, Ziffer eins, ASVG ist nicht als Einkommen im Sinne des Paragraph 13, Absatz eins, KOVG anzusehen.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000560.X01Im RIS seit
12.09.2002