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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y7277;Rechtssatz
Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist von der Abgabenbehörde von Amts wegen wahrzunehmen, gleichgültig, ob diese Betrachtungsweise für den Steuerpflichtigen günstiger oder ungünstiger ist als die entsprechende formale Gestaltung (Hier: Veräußerung eines Gewerbebetriebes).
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E 30.5.1972, 1069/70 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001069.X01Im RIS seit
30.05.1972