RS Vwgh 1972/5/30 1069/70

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Veröffentlicht am 30.05.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §21 Abs1;
EStG 1967 §16 Abs1 Z1;
EStG 1967 §16 Abs2;
UStG 1959 §7 Abs6;

Beachte

y7277;

Rechtssatz

Der Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist von der Abgabenbehörde von Amts wegen wahrzunehmen, gleichgültig, ob diese Betrachtungsweise für den Steuerpflichtigen günstiger oder ungünstiger ist als die entsprechende formale Gestaltung (Hier: Veräußerung eines Gewerbebetriebes).

*

E 30.5.1972, 1069/70 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1970001069.X01

Im RIS seit

30.05.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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