Index
L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
BGdAG 1967 §12 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1430/69 E VS 22. Oktober 1971 VwSlg 8091 A/1971 RS 2 (Vermerk: Bindung der Vorstellungsbehörde und des Verwaltungsgerichtshofes an die Begründung eines rechtskräftigen Vorstellungsbescheides).Stammrechtssatz
Die Vorstellungsbehörde ist nicht berechtigt sich bei unverändert gebliebenem Sachverhalt über ihre in einem früheren Vorstellungsbescheid in der gleichen Verwaltungssache geäußerte Rechtsansicht hinwegzusetzen.
Schlagworte
Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der VorstellungsbehördeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971001059.X01Im RIS seit
27.09.2002