RS Vwgh 1972/6/7 0430/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1972
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §303 Abs4;
EStG 1967 §10 Abs1 Z5;
GewStG §6 Abs3;
  1. BAO § 303 heute
  2. BAO § 303 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2013
  3. BAO § 303 gültig von 26.06.2002 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 97/2002
  4. BAO § 303 gültig von 15.07.1999 bis 25.06.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 106/1999
  5. BAO § 303 gültig von 19.04.1980 bis 14.07.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y6106;

Rechtssatz

Aus dem Umstand der NICHTGELTENDMACHUNG eines Verlustabzuges in der Steuererklärung kann die Behörde noch nicht auf das FEHLEN einer ORDNUNGSMÄßIGEN Buchführung im Verlustjahr schließen. Die Feststellung des Fehlens ordnungsgemäßer Aufzeichnungen stellt daher eine neue Tatsache dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000430.X01

Im RIS seit

07.06.1972
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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