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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y6106;Rechtssatz
Aus dem Umstand der NICHTGELTENDMACHUNG eines Verlustabzuges in der Steuererklärung kann die Behörde noch nicht auf das FEHLEN einer ORDNUNGSMÄßIGEN Buchführung im Verlustjahr schließen. Die Feststellung des Fehlens ordnungsgemäßer Aufzeichnungen stellt daher eine neue Tatsache dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000430.X01Im RIS seit
07.06.1972