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Erbschafts- und SchenkungssteuerNorm
VwGG §59 Abs3Rechtssatz
Auferlegung des nur einmal zugesprochenen Verhandlungsaufwandes für eine verbundene Verhandlung zur Bezahlung durch die unterlegene belangte Behörde in 3 gleichen Teilen an 3 Bf.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002311.X04Im RIS seit
15.06.1972Zuletzt aktualisiert am
21.07.2025