RS Vwgh 1972/6/15 1052/71

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Veröffentlicht am 15.06.1972
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33 Bewertungsrecht

Beachte

y11459; yk11536; yk11831

Rechtssatz

Nicht nur bei den im § 53 a Abs 1 Z 4 BewG angeführten Gebäuden (Hinweis E 19.10.1971, 2174/70), sondern auch bei den Fabriksgebäuden der Z 2 dieser Gesetzesstelle umfaßt der Durchschnittspreis auch Personenaufzüge. Deren gesonderte Bewertung als "Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art" iSd § 51 Abs 1 zweiter Satz BewG ist unzulässig.Nicht nur bei den im Paragraph 53, a Absatz eins, Ziffer 4, BewG angeführten Gebäuden (Hinweis E 19.10.1971, 2174/70), sondern auch bei den Fabriksgebäuden der Ziffer 2, dieser Gesetzesstelle umfaßt der Durchschnittspreis auch Personenaufzüge. Deren gesonderte Bewertung als "Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art" iSd Paragraph 51, Absatz eins, zweiter Satz BewG ist unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971001052.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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