RS Vwgh 1972/6/19 2167/71

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Veröffentlicht am 19.06.1972
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Hat eine Gesundheitsschädigung bereits bei der richtsatzmäßigen Einschätzung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine andere Gesundheitsschädigung Berücksichtigung gefunden, besteht auch kein Anspruch auf ihre getrennte spruchgemäße Anerkennung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1971002167.X02

Im RIS seit

17.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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