RS Vwgh 2006/12/14 2006/12/0114

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Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
64/03 Landeslehrer
70/06 Schulunterricht

Norm

BDG 1979 §79;
LDG 1984 §43 Abs4 idF 2001/I/047;
LDG 1984 §60 Abs1 idF 1998/I/123;
SchUG 1986 §10 Abs2;

Rechtssatz

Eine Rechtsauffassung, wonach der Lehrer einen Kuraufenthalt primär während der Hauptferien zu absolvieren habe und eine Ausnahme davon nur dann zulässig sei, wenn der Gesundheitszustand ein Zuwarten nicht zulasse, wäre in § 60 LDG 1984 nicht gedeckt (vgl. hiezu das zur insofern vergleichbaren Bestimmung des § 79 BDG 1979 ergangene hg. Erkenntnis vom 27. September 1990, Zl. 89/12/0225).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006120114.X01

Im RIS seit

04.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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