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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §63 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1389/53 E 19. Dezember 1956 VwSlg 4239 A/1956 RS 1Stammrechtssatz
Unbeschadet des sonst geltenden Grundsatzes, dass dem Pächter in Ansehung gewerbebehördlicher Verfügungen keine Parteistellung und auch keine Beschwerdelegitimation zukommt, hat der Pächter eine solche Beschwerdeberechtigung gegen Erledigungen, mit welchen seine Beseitigung als Pächter wegen des Eintrittes des Mangels der zum selbständigen Betrieb des betreffenden Gewerbes erforderlichen Eigenschaften verfügt wurde (Hinweis E VwGH 6.4.1894, Budw. Nr. 7821 und E 20.2.1908, Budw. Nr. 5753/A).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und EisenbahnrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000941.X01Im RIS seit
24.09.2002