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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Die Bejahung der Bedarfsfrage ist das Ergebnis einer Beweiswürdigung angesichts von Tatsachen, die den Schluß zulassen, daß eine Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes vorhanden ist. Dies gilt in gleicher Weise für die Verneinung der Bedarfsfrage. Im Rahmen der Beweiswürdigung durch die Behörde ist aber kein Platz für die Handhabung des Ermessens.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1972000287.X01Im RIS seit
08.10.2002