RS Vwgh 1972/6/21 0287/72

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Veröffentlicht am 21.06.1972
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Index

50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Bejahung der Bedarfsfrage ist das Ergebnis einer Beweiswürdigung angesichts von Tatsachen, die den Schluß zulassen, daß eine Nachfrage nach Leistungen des betreffenden Gewerbes vorhanden ist. Dies gilt in gleicher Weise für die Verneinung der Bedarfsfrage. Im Rahmen der Beweiswürdigung durch die Behörde ist aber kein Platz für die Handhabung des Ermessens.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000287.X01

Im RIS seit

08.10.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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