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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
Beamten-ÜG §1 Abs1;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): E 27. Juni 1956, 3255/54, VwSlg 4107 A/1956; (RIS: abgv)Rechtssatz
Personen, die am 13.3.1938 als zeitverpflichtete Soldaten im Dienst standen, waren Berufsbeamte im Sinne des B-ÜG. Sie haben aber nach dem B-ÜG weder Anspruch auf Ernennung noch auf Ruhestandversetzung. Daher besteht für sie kein Anspruch auf Abfertigung gem § 21 des HGG 1932.Personen, die am 13.3.1938 als zeitverpflichtete Soldaten im Dienst standen, waren Berufsbeamte im Sinne des B-ÜG. Sie haben aber nach dem B-ÜG weder Anspruch auf Ernennung noch auf Ruhestandversetzung. Daher besteht für sie kein Anspruch auf Abfertigung gem Paragraph 21, des HGG 1932.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000062.X01Im RIS seit
03.09.2002