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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §76;Rechtssatz
Abs 3 des § 76 AVG kann nur im Zusammenhang mit § 76 Abs 1 legcit ausgelegt werden, der es ermöglicht, die bei einer Amtshandlung erwachsenden Kosten unter gewissen Voraussetzungen angemessen auf mehrere Beteiligte zu verteilen.Absatz 3, des Paragraph 76, AVG kann nur im Zusammenhang mit Paragraph 76, Absatz eins, legcit ausgelegt werden, der es ermöglicht, die bei einer Amtshandlung erwachsenden Kosten unter gewissen Voraussetzungen angemessen auf mehrere Beteiligte zu verteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970001508.X04Im RIS seit
03.09.2002Zuletzt aktualisiert am
09.03.2015