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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §5 Abs4 lita;Rechtssatz
Die Aufforderung, sich einem Arzt vorführen zu lassen muß klar und deutlich und auch in verpflichtender Form ergehen. Die Person, an die sie gerichtet ist, muß in der Lage sein, die Aufforderung zu verstehen (hier "Aufforderung sich einer ärztlichen Untersuchung mit Blutprobe" zu unterziehen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002385.X01Im RIS seit
26.09.2002