Index
67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §54 Abs1;Rechtssatz
War zur Zeit des Wirksamkeitsbeginnes einer Rentenzuerkennung nach dem KOVG bereits ein Antrag auf Zuerkennung von Sozialversicherungsleistungen anhängig, dann ist die Rente schon von Anfang an nicht in gutem Glauben empfangen worden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970000789.X04Im RIS seit
01.08.2002