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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §53;Rechtssatz
Eine Verletzung der Anzeigepflicht hinsichtlich des Empfanges von Sozialversicherungsleistungen ist nicht schon ab dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf diese Leistungen, sondern erst ab dem Zeitpunkt der Erlassung der sie zuerkennenden Bescheide anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1970000789.X02Im RIS seit
01.08.2002