RS Vwgh 1972/6/30 0021/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.06.1972
beobachten
merken

Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §7;
KOVG RichtsatzV 1965 §3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0680/55 E 12. Dezember 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Gegenstand der Gesamteinschätzung ist die durch das Zusammenwirken mehrere wenn auch voneinander unabhängiger Dienstbeschädigungen bewirkte Beeinträchtigung der gesamten körperlichen und seelischen Beschaffenheit des Beschädigten in Hinsicht auf das allgemeine Erwerbsleben. Die Forderung nach einer wechselseitigen Beeinflussung der Dienstbeschädigungen findet in den Vorschriften über die Gesamteinschätzung keine Deckung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1972:1972000021.X03

Im RIS seit

19.09.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten