RS Vwgh 2006/12/14 2006/01/0123

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §25 Abs2 idF 2003/I/101;
AsylG 1997 §37b Abs2 idF 2003/I/101;
BBetrG 1991 §6 idF 2004/I/032;
BBetrG 1991 §9 Abs1 idF 2004/I/032;

Rechtssatz

Die Zuweisung eines minderjährigen Asylwerbers an eine Betreuungsstelle erfordert einerseits eine - wenn auch nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht formgebundene - Entscheidung der Asylbehörde und muss andererseits - nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit wegen des an die Zuweisung gebundenen Überganges der gesetzlichen Vertretungsmacht vom Rechtsberater in der Erstaufnahmestelle auf den örtlich zuständigen Jugendwohlfahrtsträger - in den Akten der Asylbehörde auch entsprechend dokumentiert sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2006010123.X01

Im RIS seit

31.01.2007

Zuletzt aktualisiert am

16.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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