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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §9;Beachte
Bespechung in Mannlicher-Quell, 08te Auflage, S 732 y12796;Rechtssatz
Gem § 79 BAO (der in dieser Beziehung dem § 9 AVG entspricht) gelten für die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zu diesen Bestimmungen gehören auch die Vorschriften der Konkursordnung.Gem Paragraph 79, BAO (der in dieser Beziehung dem Paragraph 9, AVG entspricht) gelten für die Rechtsfähigkeit und die Handlungsfähigkeit die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Zu diesen Bestimmungen gehören auch die Vorschriften der Konkursordnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971000801.X03Im RIS seit
07.07.1972