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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §19 Abs7;Rechtssatz
Aus der Tatsache daß ein Vorrangsberechtigter sein KFZ, wegen Mißachtung seines Vorranges, nicht nur abbremsen, sondern sogar anhalten muß, kann geschlossen werden, daß er zu einem unvermitteltem Bremsen genötigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002371.X03Im RIS seit
25.09.2002