Index
81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §11 Abs2;Rechtssatz
Ein Fischereiberechtigter hat nur dann Anspruch auf Vorschreibung einer Sicherstellung zur Absicherung der zu seinen Gunsten dem Bewilligungswerber einer Wasserbenutzung auferlegten Bescheidvorschreibungen, wenn dies nach dem gegebenen Sachverhalt ausnahmsweise notwendig erscheint.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002295.X01Im RIS seit
23.09.2002