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90/01 StraßenverkehrsordnungNorm
StVO 1960 §23 Abs1;Rechtssatz
Zur Erfüllung des Tatbestandes nach § 23 Abs 1 StVO 1960 genügt es, daß das Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand abgestellt war, ohne Rücksicht darauf, daß dies durch eine allfällige Schneelage bedingt war oder ob dadurch eine Verkehrsbehinderung eingetreten ist oder nicht.Zur Erfüllung des Tatbestandes nach Paragraph 23, Absatz eins, StVO 1960 genügt es, daß das Fahrzeug nicht am Fahrbahnrand abgestellt war, ohne Rücksicht darauf, daß dies durch eine allfällige Schneelage bedingt war oder ob dadurch eine Verkehrsbehinderung eingetreten ist oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1972:1971002189.X01Im RIS seit
17.09.2002