RS Vwgh 2006/12/14 2002/14/0012

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2006
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1;

Rechtssatz

Bei dem gegenständlichen Lehrgang der "Kunst- und Gestaltungstherapie" handelt um keine spezifisch auf die Bedürfnisse eines Lehrers abstellende Fortbildung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002140012.X01

Im RIS seit

16.01.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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